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   OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 735/94   

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https://dejure.org/1995,10575
OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 735/94 (https://dejure.org/1995,10575)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.04.1995 - 3 L 735/94 (https://dejure.org/1995,10575)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. April 1995 - 3 L 735/94 (https://dejure.org/1995,10575)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausländische Streitigkeit; Soldat; Ruhestand; Militärattache; Dienstliche Interessen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87

    Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 735/94
    Schutzzweck des § 20 a SG ist es primär, die Funktionsfähigkeit des Dienstes in den Streitkräften zu wahren (BVerwG, Urt. v. 06.12.1989 - 6 C 52.87 -, Buchholz 236.1 § 20 a SG Nr. 1, S. 2 m.w.N.).

    Daneben soll - über die Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit hinausgehend - aber auch verhindert werden, daß das "Amtswissen" eines früheren Soldaten bei Aufnahme einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes mißbräuchlich für "private Zwecke zum Schaden des Dienstherrn genutzt" wird (BVerwG, Urt. v. 06.12.1989, a.a.O., m.w.N.).

    Geht dieser Drang mit einer möglichen Vertrauenseinbuße auch innerhalb der Streitkräfte einher, so steht zu besorgen, daß mehr und mehr die trennenden Grenzen zwischen dienstlichen und privaten Interessen verwischt werden (BVerwG, Urt. v. 06.12.1989, a.a.O., S. 11).

    Mit § 20 a SG soll unlauterer Wettbewerb zum Nachteil des Dienstherrn verhindert werden (BVerwG, Urt. v. 06.12.1989, a.a.O., S. 3, 5 f.), denn dabei handelt es sich um dienstliche Interessen, doch dient die Vorschrift nicht dem Schutz der im freien Wettbewerb bestehenden privaten Firmen (vgl. Günther, DÖD 1988, 78, 93; derselbe, DÖD 1990, 129, 138; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, a.a.O., Anm. 2), Die aufgeworfenen Fragen können jedoch offenbleiben, weil die ausgesprochene Untersagung schon durch die Gefährdung der Integrität des Dienstes in den Streitkräften gerechtfertigt ist.

    Insoweit stand dem Bundesminister der Verteidigung - wie auch im übrigen - kein Ermessen zu, sondern die Entscheidung ist in vollem Umfang gerichtlich zu überprüfen (BVerwG, Urt. v. 06.12.1989, a.a.O., S. 12).

    Vielmehr gilt gleiches auch dann, wenn jener zwar nicht selbst die Finanzierung der beabsichtigten Erwerbstätigkeit sicherstellt, aber wesentlichen Einfluß darauf hat, daß die Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann (Fortentwicklung der bisherigen Rechtsprechung, u.a. BVerwGE 84, 194; 91, 57).

  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88

    Voraussetzungen für die Untersagung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 735/94
    Nicht unerheblich ist dieser Zusammenhang dann, wenn er sich auf konkret feststellbare dienstliche Aufgaben in den letzten fünf Jahren bezieht (BVerwG, Urt. v. 14.02.1990 - 6 C 54.88 -, Buchholz 236.1 § 20 a SG Nr. 2, S. 15).

    Die Gefahr der Ansehensschädigung der Bundeswehr kann in Fällen dieser Art nicht von persönlichen Eigenschaften des Betroffenen abhängig gemacht werden, die sich letztlich der Bewertung des Gerichts entziehen (BVerwG, Urt. v. 14.02.1990, a.a.O., S. 18 f.).

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 A 6.91

    Soldaten - Ruhestand - Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 735/94
    Vielmehr gilt gleiches auch dann, wenn jener zwar nicht selbst die Finanzierung der beabsichtigten Erwerbstätigkeit sicherstellt, aber wesentlichen Einfluß darauf hat, daß die Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann (Fortentwicklung der bisherigen Rechtsprechung, u.a. BVerwGE 84, 194; 91, 57).
  • BVerwG, 30.06.1976 - VI C 46.74

    Genehmigung einer Nebentätigkeit - Voraussetzungen der Versagung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 735/94
    Danach reicht die bloße - nicht auszuschließende - Möglichkeit, eine fernliegende Gefahr der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen nicht aus (BVerwG, Urt. v. 30.06.1976 - VI C 46.74 Buchholz 237.90 § 81 LBG SH Nr. 1, S. 4 f.).
  • BVerwG, 21.04.1993 - 1 WB 48.92

    Entsendung ins Ausland - Konsortium von Privatfirmen - Sonderurlaub -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 735/94
    Daher ist in diesem Verfahren auch nicht inzident zu prüfen, ob der Urlaub dem Kläger schon deshalb nicht hätte gewährt werden dürfen, weil ein wichtiger Grund i.S.v. § 13 Abs. 1 der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst nicht vorlag (vgl. hierzu BVerwG, Beschl v. 21.04.1993 - 1 WB 48.92 ZBR 1993, 333).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 37.95

    Recht der Soldaten - Untersagung der Erwerbstätigkeit nach Ausscheiden aus dem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 735/94
    Bestätigung der Entscheidung durch BVerwGE 102, 326-331:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.04.1994 - 3 M 15/94

    Berufssoldat; Dienstzeit; Dienstliches Interesse; Beratertätigkeit; Ruhestand

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 735/94
    Zwar hat der Senat hierzu im Rahmen einer gemäß § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung ausgeführt, daß bei summarischer Prüfung nicht einsichtig sei, warum eine Beratungstätigkeit, zu deren Wahrnehmung der Kläger gerade mit der Begründung, das diene dienstlichen Interessen, beurlaubt gewesen sei, die Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen begründen könne (Beschl. v. 21.04.1994 zum Verfahren 3 M 15/94), doch wird daran nach abschließender Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht festgehalten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - 6 S 16.08

    Untersagung der Erwerbstätigkeit für Berufssoldaten im Ruhestand (hier: früherer

    Demgegenüber sprechen verfassungsrechtliche Erwägungen eher dafür, dass eine Verkürzung der Untersagungsdauer auch in anderen Fällen in Betracht kommen könnte, in denen der Gesetzeszweck bereits früher erfüllt ist (in diesem Sinne wohl auch das - vom BVerwG mit Urteil vom 12. Dezember 1996 - 2 C 37.95 -, BVerwGE 102, 326 bestätigte - Urteil des OVG Schleswig-Holstein vom 7. April 1995 - 3 L 735/94 -, juris Rn. 29, wonach eine Beurlaubung während der Frist des § 20a Abs. 1 SG jedoch nicht ausreichen soll, den erforderlichen Zusammenhang zu unterbrechen; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 2 L 4798/95 -, juris Rn. 8, sowie Erlass des BMVg, a.a.O., zu A.2, wonach auch eine Änderung der Firmenkonstellation, die den in § 20a SG geforderten Zusammenhang zur früheren dienstlichen Tätigkeit beseitigt, Auswirkung auf die Dauer der Untersagung haben soll).
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